Zweihändig zu öffenende Taschenmesser mit und ohne Verriegelung und einhändig zu öffnende Taschenmesser ohne Verriegelung sind in dieser Kategorie enthalten.
Wir haben beide Arten in einer Kategorie zusammengefasst, da beide aufgrund ihrer jeweiligen Offnungs- und/oder Verriegelungsart nicht dem §42a WaffG unterliegen und damit in Deutschland in der Öffentlichkeit legal geführt werden dürfen.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem in unserem Shop veröffentlichten Waffenrecht.